- 1. Grundsätzliches zur Patientenverfügung
- 2. Was ist eine Patientenverfügung?
- 3. Worauf bezieht sich die Patientenverfügung?
- 4. Wann setzt eine Patientenverfügung ein?
- 5. Mit wem setze ich eine Patientenverfügung auf?
- 6. Wie setzte ich eine Patientenverfügung durch?
- 7. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?
- 8. Wie widerrufe ich meine Patientenverfügung?
- 9. Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?
- 10. Wie behalten Patientenverfügungen ihre Gültigkeit?
- 11. Gibt es eine Christliche Patientenverfügung?
- 12. Ist eine Patientenverfügung eine Form der Sterbehilfe?
- 13. Broschüren, Anleitungen und Musterformulare
1. Grundsätzliches zur Patientenverfügung
Der Wille des Patienten ist die
Grundlage jeder ärztlichen Behandlung.
Der Arzt ist somit verpflichtet, den
Willen bzw. den mutmaßlichen Willen des
Patienten für die gegebene Situation
herauszufinden. Eine Patientenverfügung
kann dazu beitragen, dass der Arzt den
Willen des Patienten erfährt. Niemand
darf gegen seinen Willen zu
diagnostischen oder therapeutischen
Maßnahmen gezwungen werden, und seien
sie noch so aussichtsreich.
2. Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung können
Sie zum Ausdruck bringen, dass sie in
Krankheitssituationen, die zum Tode
führen werden, keine Behandlung
wünschen, die ihr Leben künstlich
verlängern würde.
3. Worauf bezieht sich die Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung bezieht sich
auf den Sterbeprozess oder auf einen
nicht mehr veränderbaren Ausfall
lebenswichtiger Körperfunktionen mit
absehbarer Todesfolge. Sie können mit
der Patientenverfügung Anweisungen zur
Sterbebegleitung geben. Hierbei geht es
einerseits um einen möglichen
Behandlungsverzicht. Das bedeutet, auf
eine lebensverlängernde Behandlung zu
verzichten, wenn ein Mensch unheilbar
krank ist und sich im Sterben befindet.
Andererseits ist eine
Palliativbehandlung gemeint, die die
Abgabe von schmerzlindernden
Medikamenten an tödlich erkrankte
Menschen einschließt, auch wenn diese
Medikamente als Nebenwirkung den
Todeseintritt beschleunigen können.
4. Wann setzt eine Patientenverfügung ein?
Ihre Patientenverfügung kommt nur zur
Anwendung, wenn Sie in der konkreten
Situation nicht mehr einwilligungsfähig
sind und Sie an einer Erkrankung leiden,
die zum Tode führen wird. Ihre
Patientenverfügung gibt ihrem Arzt in
dieser Situation einen wichtigen Hinweis
auf Ihren mutmaßlichen Willen.
5. Mit wem setze ich eine Patientenverfügung auf?
Die Bundesärztekammer rät, ihren
Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie
ihre Patientenverfügung verfassen. Er
wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche
möglichst konkret auf ihre Situation zu
formulieren.
6. Wie setzte ich eine Patientenverfügung durch?
Zur Durchsetzung der
Patientenverfügung (Patient nicht
ansprechbar, im Koma, o.ä.) ist es
hilfreich, mittels einer
Vorsorgevollmacht eine Person ihres
Vertrauens zu beauftragen, Ihre
Interessen zu vertreten.
7. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung sollte
schriftlich vorliegen, vorzugsweise
kombiniert mit der Vorsorgevollmacht.
Sie kann handschriftlich verfasst
werden, dies ist jedoch nicht zwingend
erforderlich. Auf der Verfügung sollten
zwei Personen den Willen des Verfassers
mit ihrer Unterschrift bezeugen. Die
Beurkundung oder Beglaubigung durch
einen Notar ist möglich, jedoch nicht
erforderlich.
Mittlerweile sind als Anleitung zur
Abfassung von Patientenverfügungen
zahlreiche Muster veröffentlicht worden.
Außer den gerade genannten
Formvorschriften gibt es kein "richtiges
Formular" d.h. keinerlei Bindung an eine
bestimmte Form.
8. Wie widerrufe ich meine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung kann
jederzeit formlos widerrufen werden. Es
ist die Aufgabe des Arztes den Willen
des Patienten im Krankheitsverlauf immer
wieder zu erfassen und sich nach seinen
durch Sprache - auch Gesten oder Blicke
- geäußerten Wünschen zu richten. Auch
wenn diese dem in der Verfügung
geäußertem Willen widersprechen.
9. Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?
Da die Patientenverfügung im
Ernstfall schnell den behandelnden
Ärzten zugänglich sein muss, empfiehlt
sich der Verweis auf eine
Patientenverfügung und ihren
Aufenthaltsort bei ihren persönlichen
Dokumenten (Personalausweis). Die
Patientenverfügung muss den behandelnden
Ärzten im Original vorliegen um wirksam
werden zu können.
10. Wie behalten Patientenverfügungen ihre Gültigkeit?
Eine Patientenverfügung sollte
mindestens alle zwei Jahre in Form einer
Unterschrift mit Datum und im Beisein
eines Zeugen "aktualisiert" werden.
11. Gibt es eine Christliche Patientenverfügung?
Die evangelische und katholische
Kirche Deutschlands haben ein
gemeinsames Muster für eine
Patientenverfügung entwickelt. Das
bedeutet nicht, dass sie nur von
Christen benutzt werden kann, wohl aber,
sie sie christliches Gedankengut zum
Thema Sterbebegleitung enthält und eine
seelsorgerische Betreuung thematisiert.
12. Ist eine Patientenverfügung eine Form der Sterbehilfe?
Patientenverfügungen sind eine Form
der erlaubten "passiven Sterbehilfe".
Sie zielt ab auf ein menschenwürdiges
sterben lassen, insbesondere dadurch,
dass eine lebensverlängernde Behandlung
(z.B. Verzicht auf künstliche Ernährung,
künstliche Beatmung oder Dialyse) nicht
weitergeführt oder gar nicht erst
aufgenommen wird bei einem unheilbar
kranken Menschen. Sie setzt sein
Einverständnis voraus und ist rechtlich
und ethisch zulässig.
Eine Verfügung kann auch eine Form der
erlaubten "indirekten Sterbehilfe" sein,
wenn Sterbenden ärztlich verordnete
schmerzlindernde Medikamente gegeben
werden, die als unbeabsichtigte
Nebenfolge den Todeseintritt
beschleunigen können. Solche indirekte
Sterbehilfe wird in Abwägung der
ärztlichen Doppelpflicht - Leben
erhalten und Schmerzen lindern - für
rechtlich und ethisch zulässig gehalten.